02.05.2011 - Das Bundesfinanzministerium will die Besteuerung von Dienstreisen vereinfachen - vor allem die Regelungen zur Arbeitsstätte, zur Auswärtstätigkeit und zum Verpflegungsmehraufwand.
Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD) in ihrer Ausgabe vom 2. Mai 2011. Durch die Änderungen sollen die Unternehmen demnach mehr Rechtssicherheit gegenüber dem Finanzamt bekommen – und von Bürokratie und Kosten entlastet werden.
Ein entscheidender Punkt ist der FTD zufolge die Definition der "regelmäßigen Arbeitsstätte".
Kompliziert bei solchen Fällen sei die Abgrenzung zwischen der steuerfreien Reisekostenerstattung des Arbeitgebers auf der einen Seite und den privaten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf der anderen Seite. Die Regelungen hierzu sollen deutlich vereinfacht werden.
Zweitens sollen die steuerlichen Vorschriften für die dienstliche Auswärtstätigkeit und die doppelte Haushaltsführung angeglichen werden. Drittens sei eine Vereinfachung für den Verpflegungsmehraufwand geplant.
Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), des Maschinenbauverbandes VDMA und von DAX-Unternehmen wie Daimler, Siemens und Deutsche Telekom erarbeiten derzeit gemeinsam mit den Experten aus dem Ministerium die Verbesserungsvorschläge.
Dem BDI zufolge verursacht die steuerfreie Auszahlung von sechs Euro bei den Unternehmen heute mehr als 40 Euro Kosten. Insgesamt verursachen die rund 150 Millionen Geschäftsreisen in deutschen Unternehmen pro Jahr Kosten von deutlich mehr als 40 Milliarden Euro.
Laut FTD werden die neuen Vorschriften im günstigsten Fall Anfang 2012 in Kraft treten. (uqrl)