So reagieren Arbeitnehmer auf die ELStAM-Verzögerung

Lohnsteuerabzugsmerkmale

29.11.2011 – Die Lohnsteuerkarte aus Pappe hat eigentlich schon seit 2011 ausgedient. Jedoch verzögert sich die Einführung des elektronischen Abrufverfahrens (ELStAM) auf unbestimmte Zeit. Wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf reagieren sollten, lesen Sie hier.

Wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert, können Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter zum 1. Januar 2012 noch nicht elektronisch abrufen, wie es das ELStAM-Verfahren eigentlich vorgesehen habe.

Drei Möglichkeiten für Arbeitnehmer

"Nun muss der Arbeitnehmer selbst handeln und seinem Arbeitgeber die zutreffenden Abzugsmerkmale nachweisen", so Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der VLH.

Strötzel zeigt dazu drei Möglichkeiten auf:

  1. Wenn die Daten laut Lohnsteuerkarte 2010 noch aktuell sind, kann die 2010er Lohnsteuerkarte auch für das Jahr 2012 weiter verwendet werden.
  2. Sofern die Steuerabzugsmerkmale laut Lohnsteuerkarte 2010 für 2012 nicht mehr stimmen, die im Informationsschreiben vom Herbst 2011 angedruckten Angaben aber zutreffend sind, sollte das Informationsschreiben dem Arbeitgeber ausgehändigt werden.
  3. Falls sowohl die Lohnsteuerkarte 2010 als auch das Informationsschreiben unzutreffende Daten enthalten, muss sich der Arbeitnehmer an sein Finanzamt wenden. Das Finanzamt trägt dann die Änderungen in die Datenbank ein und erstellt einen Ausdruck der aktualisierten Daten. Dieser Ausdruck muss dann an den Arbeitgeber weiter gegeben werden.

Hintergrund: Desaster bei Einführung von ELStAM

Laut VLH wurden die Lohnsteuerkarten mit Angaben zur Lohnsteuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge etc. letztmalig für das Jahr 2010 ausgestellt. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale wurden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert.

2011 war die Datenbank aber noch nicht fertig. Also musste die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 herhalten. Das Bundesfinanzministerium erklärte im August 2011, dass es bei der Einführung des neuen Verfahrens zum Jahreswechsel 2011/2012 bleibe.

Mit einem Kostenaufwand von ca. 40 Millionen Euro schickten die Finanzämter jedem Arbeitnehmer eine Information über die bereits gespeicherten Steuerabzugsmerkmale zu – mit der Bitte, die Daten zu prüfen.

Diese Daten waren in extrem vielen Fällen falsch bzw. veraltet. Mitte November 2011 kapitulierte das Finanzministerium - und bestätigte, dass sich die Einführung des ELStAM-Verfahrens auf unbestimmte Zeit verzögert.

Mehr Informationen unter kostenloser Hotline

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 18 17 616 erfragt werden. (uqrl)

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