29.11.2011 – Die Lohnsteuerkarte aus Pappe hat eigentlich schon seit 2011 ausgedient. Jedoch verzögert sich die Einführung des elektronischen Abrufverfahrens (ELStAM) auf unbestimmte Zeit. Wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf reagieren sollten, lesen Sie hier.
Wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert, können Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter zum 1. Januar 2012 noch nicht elektronisch abrufen, wie es das ELStAM-Verfahren eigentlich vorgesehen habe.
"Nun muss der Arbeitnehmer selbst handeln und seinem Arbeitgeber die zutreffenden Abzugsmerkmale nachweisen", so Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der VLH.
Strötzel zeigt dazu drei Möglichkeiten auf:
Laut VLH wurden die Lohnsteuerkarten mit Angaben zur Lohnsteuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge etc. letztmalig für das Jahr 2010 ausgestellt. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale wurden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert.
2011 war die Datenbank aber noch nicht fertig. Also musste die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 herhalten. Das Bundesfinanzministerium erklärte im August 2011, dass es bei der Einführung des neuen Verfahrens zum Jahreswechsel 2011/2012 bleibe.
Mit einem Kostenaufwand von ca. 40 Millionen Euro schickten die Finanzämter jedem Arbeitnehmer eine Information über die bereits gespeicherten Steuerabzugsmerkmale zu – mit der Bitte, die Daten zu prüfen.
Diese Daten waren in extrem vielen Fällen falsch bzw. veraltet. Mitte November 2011 kapitulierte das Finanzministerium - und bestätigte, dass sich die Einführung des ELStAM-Verfahrens auf unbestimmte Zeit verzögert.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 18 17 616 erfragt werden. (uqrl)