So scharf dürfen Mitarbeiter ihre Chefs im Internet kritisieren

Meinchef.de und Co.

03.08.2011 - Über Internetportale wie meinchef.de, kununu.com oder jobvote.com können Mitarbeiter ihre Arbeitgeber online bewerten. Sie sollten jedoch in ihrer Kritik nicht zu weit gehen, sonst dürfen sie gekündigt werden.

Das Management-Portal www.business-wissen.de nennt die wichtigsten Kriterien der Arbeitgeberbewertung im Internet. Demnach dürfen Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber anonym und kostenlos benoten. 

Schmähkritik kann zur Kündigung führen

Dagegen seien Schmähkritik, Verleumdung, unwahre Behauptungen und üble Nachrede nicht rechtmäßig – sie überschreiten laut business-wissen.de die Grenzen der freien Meinungsäußerung.

Bei allen Formen könne der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst abmahnen. In besonders schweren Fällen sei sogar eine fristlose Kündigung rechtmäßig, zum Beispiel bei groben Beleidigungen.

Rechtliches Vorgehen gegen Portale möglich

Die Gerichte könnten im Falle eines Rechtsstreites die Nutzerdaten von den Portalen einfordern, die hinter den Pseudonymen stecken.

Auch gegen die Portale können Arbeitgeber rechtlich vorgehen und beispielsweise die unverzügliche Löschung der entsprechenden Beiträge verlangen. Inwiefern die Provider in Anspruch genommen werden, hänge von den jeweiligen Bestimmungen des Telemediengesetzes  (TMG) ab.

Mehr Informationen zu diesem Thema lesen Sie im Original-Artikel auf business-wissen.de. Den Link zum Beitrag finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)

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