So schützen Sie sich vor falschen Steuerfahndern

Verhaltensknigge

04.02.2011 - Das Portal deutsche-handwerks-zeitung.de berichtet von Fällen, in denen sich zwei Männer als Steuerfahnder ausgegeben und Bargeld gefordert haben. Wie Sie sich in so einer Situation verhalten sollten, lesen Sie hier.

Laut deutsche-handwerks-zeitung.de hätten die beiden angeblichen Fahnder mit der Schließung des Betriebes gedroht, wenn der Betriebsinhaber nicht auf die Bargeldforderung eingeht.

Verhaltensknigge für Betriebsinhaber

Das Portal rät zu folgendem Verhalten, wenn plötzlich Steuerfahnder des Finanzamtes vor einem Betriebsinhaber stehen:

  1. Lassen Sie sich die Ausweise der Fahnder zeigen. Notieren Sie die Namen der Fahnder sowie den Namen und die Anschrift der Steuerfahndungsstelle.
  2. Möchten die Fahnder den Betrieb durchsuchen, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
  3. Informieren Sie umgehend Ihren Steuerberater und bitten Sie ihn um sofortiges Erscheinen. Geben Sie den Fahndern Unterlagen nur im Beisein Ihres Steuerberaters heraus und notieren Sie, was die Fahnder mitnehmen.
  4. Steuernachzahlungen setzt nur das zuständige Finanzamt fest, nicht die Fahnder. Verlangen die Fahnder Geld von Ihnen, rufen Sie die Polizei.


Ein Extra-Tipp von deutsche-handwerks-zeitung.de: Betriebsinhaber sollten in jedem Fall einen kühlen Kopf behalten und sachlich reagieren. Außerdem sollten sie professionelle Hilfe hinzuziehen – das Beratungshonorar mache sich in diesem Fall bezahlt. (uqrl)

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