14.01.2011 - Von 2011 an zählen Unfallkosten eines Dienstwagens zu den außergewöhnlichen Kosten. Sie müssen bei der Ein-Prozent-Regelung und bei der Fahrtenbuch-Methode gesondert behandelt werden.
Darüber informiert das Handelsblatt. Demnach hat sich die Berechnung von Unfallkosten bei Firmenwagen grundlegend geändert: Bis 2011 seien Unfallkosten aus Vereinfachungsgründen in die Gesamtkosten des Dienstwagens eingeflossen.
Das habe die Fahrtkosten meist massiv erhöht, die für die Besteuerung der privaten Fahrten maßgeblich sind.
Von 2011 an unterlägen Unfallkosten dagegen als außergewöhnliche Kosten bei der Ein-Prozent-Regelung und bei der Fahrtenbuch-Methode einer gesonderten Behandlung.
Einen zusätzlichen geldwerten Vorteil stellt es laut Handelsblatt dar, wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten übernimmt, die bei einer Privatfahrt entstanden sind – die Erstattung der Kasko-Versicherung angerechnet.
Vereinfachend könnten Kosten nach der Erstattung bis zu 1.000 Euro je Schaden in die Gesamtkosten einfließen. Damit seien sie durch die Ein-Prozent-Regelung abgegolten – erhöhten jedoch bei der Fahrtenbuch-Regelung wie bisher den Kilometersatz. (uqrl)