Unternehmen spüren Steuervereinfachungen bisher kaum

Bürokratie-Entlastung

23.05.2011 - Eigentlich wollte die Bundesregierung bis 2011 eine spürbare Nettoentlastung von 25 Prozent bei Steuern und Bürokratie schaffen. Bisher kommt davon bei den Unternehmen wenig an.


Darüber informiert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Demnach hat der Koalitionsausschuss im Dezember letzten Jahres 41 Maßnahmen zur Steuervereinfachung verabredet, die aber fast ausschließlich die Verwaltung betreffen.

Erleichterung bei elektronischen Rechnungen

Die einzige wesentliche Änderung für Unternehmen betrifft nach Ansicht des DIHK die Erleichterungen bei elektronischen Rechnungen: Künftig sollen elektronische Rechnungen auch dann zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn sie nicht in einem besonders gesicherten elektronischen Verfahren übermittelt wurden. 


Bisher mussten Rechnungen zwingend mit einer elektronischen Signatur versehen sein bzw. in einem speziellen elektronischen Datenaustauschverfahren versandt werden. Das führte insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu einem erheblichen Aufwand.


Künftig reicht es laut DIHK aus, wenn der Unternehmer in einem so genannten innerbetrieblichen Kontrollverfahren die Rechnung inhaltlich und formal geprüft hat. Wie diese Prüfung im Einzelnen aussieht, lege der Unternehmer selbst fest.

Weitere Maßnahmen angekündigt

Zwei weitere Maßnahmen sind dem DIHK zufolge im Steuervereinfachungsgesetz zumindest angekündigt: die Überarbeitung des Reisekostenrechts und die Umsetzung einer zeitnahen Betriebsprüfung. Jedoch sei offen, wann diese Erleichterungen kommen.


Zur Reform des Reisekostenrechts soll danach eine Arbeitsgruppe bis zum Jahresende einen Bericht mit Vereinfachungsvorschlägen vorlegen. Derzeit verursachen ca. 150 Millionen Dienstreisen pro Jahr enorme Bürokratiekosten.


Die zeitnahe Betriebsprüfung wiederum ist dringend erforderlich, weil zurzeit Betriebe bis zu acht Jahre auf eine abgeschlossene Betriebsprüfung und einen bestandskräftigen Steuerbescheid warten müssen.


Ziel der zeitnahen Betriebsprüfung: die Prüfungsdauer zu verkürzen und mit der Prüfung so schnell wie möglich zu beginnen. (uqrl)

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