Vier Betriebsprüfer-Fallen beim Investitionsabzug

Steuern

17.01.2011 - Viele Unternehmen nutzen Steuersparmodelle, zum Beispiel den Investitionsabzugsbetrag. Wo Betriebsprüfer dabei genauer hinschauen, lesen Sie hier.

Laut dem Portal mein-geschaeftserfolg.de vom VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft ist der Investitionsabzugsbetrag eine legale Methode, um Steuern zu sparen.

Steuersparmethode Nr. 1 bei Unternehmen

Der Vorteil: Unternehmen senken ihre Steuerbelastung, indem anteilig Anschaffungskosten vorzeitig vom steuerpflichtigen Gewinn abgesetzt werden. 


Deshalb könne diese Steuersparmethode gute Dienste leisten – wenn auf die Formalien geachtet werde: Betriebsprüfer schauten bei den vorgeschriebenen Grenzen gern genauer hin.

Vier Fallstricke der Betriebsprüfer

Mein-geschaeftserfolg.de nennt vier Betriebsprüfer-Fallen beim Investitionsabzug:

1. Private Nutzung anerkennen

Die private Nutzung darf sowohl voraussichtlich als auch nach der Investition nicht mehr als zehn Prozent betragen. Sie müssen den Investitionsabzugsbetrag wieder auflösen, wenn Sie diese Grenze nicht einhalten können.

2. Grenzen einhalten

Der Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags darf die 100.000 Euro nicht überschreiten, wenn Sie den Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Für Bilanzierer liegt diese Grenze bei 235.000 Euro. Der Investitionsabzugsbetrag wird gestrichen, wenn diese Grenzen überschritten werden.

3. Nur bewegliche Wirtschaftsgüter

Investitionsabzugsbeträge sind nur für bewegliche Wirtschaftsgüter erlaubt. Bilden Sie deshalb keinen Investitionsabzugsbetrag für Wirtschaftsgüter wie Grundstücke, Gebäude, Software oder für das Umlaufvermögen.

4. Rücklagen bilden

Bilden Sie für jedes Investitionsvorhaben eine eigene Rücklage. Die einzelnen Investitionsvorhaben dürfen nicht gegeneinander ausgetauscht werden. Die Summe aller Investitionsabzugsbeträge darf die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten. 


Einen Investitionsabzugsbetrag können Sie für Anschaffungen bilden, die Sie in den nächsten drei Jahren anschaffen wollen. Sie können maximal 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten von Ihrem steuerpflichtigen Gewinn abziehen. 


(uqrl)

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