2011 kommen auf Selbständige und Unternehmer eine Reihe steuerlicher und gesetzlicher Änderungen zu, zum Beispiel die Arbeitnehmer-Freizügigkeit oder die erneute Abschaffung der degressiven Abschreibung. Hier finden Sie die wichtigsten Neuregelungen des Jahres 2011.
Vom 1. Mai 2011 an gilt die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus folgenden EU-Beitrittsländern: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Bundesagentur rechnet durch die Arbeitnehmer-Freizügigkeit jährlich mit 100.000 osteuropäischen Arbeitskräften mehr.
Für diese Arbeitnehmer entfallen die Beschränkungen bei Arbeitserlaubnissen und Verwaltungsverfahren, mit denen sie bisher kämpfen mussten: Sie erhalten uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie dürfen ungeachtet ihres Wohnortes in jedem Mitgliedstaat eine Beschäftigung aufnehmen – unter den gleichen Bedingungen wie die Angehörigen dieser Staaten.
Für Baubetriebe aus den genannten EU-Ländern bedeutet die Neuregelung beispielsweise, dass sie ihren Beschäftigten die tariflichen Mindestlöhne zahlen und ihnen den tariflichen Urlaub gewähren müssen. So sollen in- und ausländische Baubetriebe vor Billigkonkurrenz und unlauterem Wettbewerb geschützt werden.
Trotzdem wird im Baugewerbe ein massives Preisdumping erwartet. Der Grund: Polnische Arbeitnehmer sind durch die geringeren Sozialleistungen im Heimatland immer noch günstiger als Deutsche.
Einer Umfrage des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) zufolge haben deutsche Unternehmen jedoch keine Probleme mit der Neuregelung: Fast zwei Drittel der befragten Mittelständler schauen dem Ansturm osteuropäischer Arbeitskräfte demnach zuversichtlich entgegen.
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