2012 kommen auf Selbständige und Unternehmer einige Änderungen zu, etwa bei Sozialversicherungen, bei Förderungen und bei steuerlichen Regelungen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick finden Sie hier.
1. Entfernungspauschale
Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Werden verschiedene Verkehrsmittel genutzt, müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Ein Nachweis ist nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr.
Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung (Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten) wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500.000 Euro angehoben. Eigentlich war diese Maßnahme bis zum 31. Dezember 2011 befristet – und wird nunmehr auf Dauer beibehalten.
Künftig gilt für verbindliche Auskünfte von Finanzbehörden eine Bagatell-Grenze von 10.000 Euro. Damit sind steuerliche Auskünfte mit einem Gegenstandswert von weniger als 10.000 Euro kostenlos. Dies ist wichtig für Steuerpflichtige, die sich im Vorfeld einer Investition einen Überblick über die damit verbundenen steuerlichen Folgen verschaffen wollen.
4. Betriebsaufgabe
Eine Betriebsaufgabe hat steuerliche Folgen. Ab 2012 gilt laut Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband ein Betrieb erst dann als aufgegeben, wenn der Unternehmer dies erklärt. Damit müssen stille Reserven erst dann aufgedeckt werden, wenn der Unternehmer die Betriebsaufgabe erklärt hat. Bisher sei dies strittig gewesen – Markus Deutsch zufolge ist die Neuregelung praktikabler für Unternehmer, die in den Ruhestand treten wollen.
Für alle Händler gilt: Wer den Grenzübertritt seiner Ware nicht nachweisen kann, zahlt im Regelfall Steuern nach. Ab 2012 verändern sich die Belege, mit denen die Steuerfreiheit von Ausfuhren ins Drittland und innergemeinschaftlichen Lieferungen nachzuweisen sind. Laut der Industrie- und Handelskammer Stuttgart steigt damit der Aufwand der Nachweisführung für die betroffenen Firmen und für die Behörden. Deshalb sei die Umsetzung zum Jahreswechsel kaum machbar. Betroffene Unternehmen sollten dazu mit ihrem Steuerberater sprechen.
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