So beschäftigen Sie freie Mitarbeiter rechtssicher

Arbeitsrecht

Arbeitgeber gehen gerade in Krisenzeiten ein Risiko ein, wenn Sie Mitarbeiter fest einstellen. Es gibt jedoch Alternativen zur Festeinstellung: den freien Mitarbeiter. Worauf Sie achten müssen und wo sie den passenden Mitarbeiter finden, lesen Sie hier.

Mit freien Mitarbeitern können Sie flexibel auf eingehende Aufträge reagieren. Die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters macht besonders dann Sinn, wenn Projekte oder in sich geschlossene Aufgaben zu erledigen sind. Das Unternehmen ist dann lediglich der Auftraggeber, der den Auftrag vergibt.

Vor- und Nachteile von freien Mitarbeitern

Damit besteht kein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn. Für Sie als Arbeitgeber hat das folgende Vorteile:

  • Sie gehen keine dauerhafte Bindung ein.
  • Sie zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie sind nicht verantwortlich für die Abführung der Lohn- bzw. Einkommenssteuer.
  • Der Kündigungsschutz gilt nicht.
  • Der freie Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Er hat auch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, auf Mutterschutz oder auf andere Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen.


Die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters hat aber auch Nachteile:

  • Die Arbeit ist schwer zu kontrollieren.
  • Der Mitarbeiter ist nicht immer für Sie ansprechbar – er arbeitet in der Regel auch für andere Unternehmen.
  • Jede Änderung des Auftrags muss schriftlich festgehalten werden, weil Sie kein Direktionsrecht besitzen.
  • Nach Auftragsende geht das Know-how des Mitarbeiters verloren.
  • Der Mitarbeiter kann neu erworbene Kenntnisse aus dem Auftrag anderweitig anwenden, ohne dass Sie es nachweisen oder verbieten können.



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- Gerichte entscheiden unterschiedlich 

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