Viele private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen die Beiträge ihrer Mitglieder kontinuierlich. Wie privat Versicherte darauf reagieren und worauf sie achten sollten, lesen Sie hier.
Das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung empfiehlt Versicherten, alle Wechselalternativen zu prüfen. Wichtig: Bei einem Vergleich der Alternativen sollten die jeweiligen Leistungen nicht außer Acht gelassen und mit den eigenen Wünschen und Bedürfnissen abgeglichen werden.
Laut 1A Krankenversicherung sollten Versicherte bei einer Beitragserhöhung folgendermaßen vorgehen:
Nach Paragraph 204 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat jeder PKV-Kunde das Recht, in einen anderen Tarif seines Anbieters zu wechseln – zumindest wenn der neue Tarif einen gleichartigen Schutz bietet.
Der Vorteil: Bisher angesparte Altersrückstellungen bleiben erhalten und auch eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt in den meisten Fällen nicht. Versicherte sollten das jeweilige Unternehmen schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen günstigen Tarif vorzuschlagen.
Versicherte sollten die verschiedenen Tarifangebote und -preise ihres Versicherers regelmäßig vergleichen, um bei einem Tarifwechsel tatsächlich Beiträge einzusparen. Hilfreich sind Testberichte von unabhängigen Test- oder Rating-Agenturen, die regelmäßig die zahlreichen Versicherungs- und Tarifmöglichkeiten vergleichen.
Versicherte können sofort Beiträge sparen, wenn sie mit ihrem Versicherer einen höheren Selbstbehalt oder weniger Versicherungsleistungen vereinbaren.
Dieser Effekt kehrt sich jedoch um, wenn im darauffolgenden Jahr vermehrt ärztliche Leistungen in Anspruch genommen werden: Eventuell entstehen mehr Ausgaben als ohne die Änderung des Selbstbehalts. Versicherte sollten diesen Schritt daher nur nach ausführlicher Beratung in Erwägung ziehen.
Als eine der letzten Möglichkeiten bietet sich der Wechsel der privaten Krankenversicherung an. Wichtig: In diesem Fall führt der neue Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung durch, die dazu führen kann, dass man die gewünschten Leistungen nicht erhält.
Außerdem verbleiben die angesammelten Rücklagen in der Mehrheit der Fälle beim alten Versicherer – sie können nicht mitgenommen werden.
Können Versicherte ihre PKV-Prämien partout nicht finanzieren, bleibt nur der Wechsel in den PKV-Basistarif, der sich an den Gegebenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.
Die Vorteile: Der monatliche Höchstbetrag beträgt hier für Erwachsene ab 21 Jahren maximal 575, 44 Euro im Monat (2011) und die angesparten Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten.
Der Nachteil: Versicherte müssen zum Teil erhebliche Leistungseinbußen hinnehmen. Wo Ärzte sonst bei privaten Kunden den 2,3-fachen Gebührensatz abrechnen können, wird für Patienten im Basistarif beispielsweise nur der 1,7-fache Satz fällig.
(uqrl)