14.02.2011 - Die Bundesregierung möchte deutsche Anleger noch stärker vor Falschberatung schützen. Dazu hat der Bundestag neue gesetzliche Regelungen beschlossen.
Das meldet die Bundesregierung. Demnach müssen inländische Banken und Finanzdienstleistungsinstitute ihre Anlageberater künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) registrieren lassen.
Außerdem müssten die Institute die angemessene Qualifikation ihrer Mitarbeiter bestätigen.
Bei einem Verstoß könne die Bafin einem Unternehmen den Einsatz von Mitarbeitern zeitweise verbieten – bei schwerwiegenden Verstößen sogar bis zu zwei Jahren. Außerdem könne die Bafin bei Falschberatung künftig Bußgelder verhängen.
Die geplanten Regelungen gelten laut Bundesregierung nicht für freie Anlageberater. Zu diesem Kreis wollten die Koalitionsfraktionen gesonderte Regelungen vorlegen.
Alle Institute müssten außerdem für private Kunden Produktinformationsblätter herausgeben, die über die bisherige Eigeninitiative vieler Finanzinstitute hinausgehen.
Diese Beipackzettel sollen kurz und verständlich die wesentlichen Eigenschaften des Finanzproduktes erläutern. Das Ziel der Bundesregierung: Alle Bankkunden sollen gleichermaßen informiert sein.
Die Bundesregierung will demnächst in einer Rechtsverordnung konkretisieren, wie die Produktinformationen einheitlich gestaltet werden sollen.
Außerdem wolle die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf den so genannten "Grauen Kapitalmarkt" stärker regulieren.
Im Fokus stünden vor allem geschlossene Fonds. Die Regierung plane dabei beispielsweise höhere Anforderungen für Verkaufsprospekte und eine genauere Überprüfung seitens der Bafin.
Außerdem plane sie für die gewerblichen Vermittler dieser Produkte schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten.
Beispielsweise sollen unqualifizierte Vermittler keine Gewerbeerlaubnis mehr erhalten. Und auch für sie sollen präzise Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gelten. (uqrl)