Bund zahlt private Krankenversicherung für Hartz-IV-Empfänger

Urteil

21.01.2011 - Die deutschen Jobcenter müssen die vollen Beiträge für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern zahlen.


Das habe das Bundessozialgericht entschieden (BSG, Az.: B 4 AS 108/10 R), berichtet das Handelsblatt.

Hartz-IV muss Existenzminimum sichern

Das Gericht habe damit die bisherige Regelung verworfen, nach der privat versicherte Langzeitarbeitslose den gleichen Beitrag wie gesetzlich Versicherte erhalten: etwa 130 Euro. 


Nach Meinung der Richter verstoße diese Regelung jedoch gegen den Grundsatz, dass Hartz-IV-Leistungen das Existenzminimum sichern müssen.


Im konkreten Fall habe ein Langzeitarbeitsloser lediglich 129,54 Euro für seine Krankenversicherung erhalten. Sein Beitrag habe jedoch bei 207,39 gelegen. (uqrl)

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