Bund zahlt Riester-Sparern die zurückgeforderten Zulagen wieder aus

Beschluss

04.05.2011 - Die Bundesregierung hat auf die Riester-Fälle reagiert, in denen in letzter Zeit Zulagen zurückgefordert wurden: Riester-Sparer können diese Zulagen jetzt zurückerhalten.


Dazu hat das Bundeskabinett eine schnelle gesetzliche Kulanzregelung beschlossen. Laut Bundesregierung können sich Riester-Sparer dadurch die zurückgeforderten Zulagen sichern, indem sie ihre eigenen Beiträge nachzahlen.

Damit reagiert die Bundesregierung auf die Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich oder aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet haben.

Unbürokratisches Verfahren für Betroffene

Die betroffenen Riester-Sparer werden laut Bundesregierung nun darüber informiert, wie sie ihre Eigenbeiträge nachzahlen und so die volle Zulage wieder erhalten können. 


Das Verfahren werde unbürokratisch ablaufen, so die Regierung: Betroffene Riester-Anleger müssten lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind.


Um alles andere kümmerten sich der Anbieter und die Zulagenstelle. Die Zulagenstelle werde die zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen.

Neuregelung für mehr Transparenz

Der Bundesregierung zufolge beinhaltet der Beschluss außerdem die Regelung, dass alle Riester-Sparer ab 2012 einen Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro einzahlen müssen. Damit mache die Regierung die Regeln für die Zulageberechtigung einfacher und transparenter. 


So profitierten in Zukunft Sparer, die bisher mittelbar zulagenberechtigt waren und keine Eigenbeiträge leisteten.

Hintergrund: Riester-Rente und Zulageverfahren

Riester-Sparern werden staatliche Zulagen gewährt. Diese Zulagen werden nur dann ausgezahlt, wenn die Angaben der Anleger richtig sind.


Beispielsweise muss ein Riester-Sparer seine Bank oder Versicherung über Änderungen in seinen Familien- und Einkommensverhältnissen informieren, damit diese die Informationen an die Zulagenstelle weitergeben können.


Die Zulagenstelle hatte die Jahre 2005 bis 2007 geprüft – und in vielen Fällen Zulagen zurückgefordert, weil Anleger ihr Riester-Guthaben entgegen der Bestimmungen verwendet hatten oder der Bank bzw. Versicherung die Änderungen ihrer Lebenssituation nicht mitgeteilt hatten. Die Neuregelung zielt nur auf Fälle ab, in denen Sparer die Zulagen unwissentlich verloren haben. (uqrl)

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