Bundesregierung stärkt Rechte von Investmentfonds-Sparern

Investmentfonds

29.06.2011 - Am 1. Juli 2011 treten Änderungen in Kraft, durch die Investmentfonds-Anleger schneller und übersichtlicher über Kosten und Wertentwicklung ihres Fonds informiert werden.

Das meldet das Bundesfinanzministerium (BMF). Die Neuerungen des Investmentgesetzes gingen im Wesentlichen auf die Umsetzung der europäischen OGAW-IV-Richtlinie zurück. Laut BMF wird die Anlegerinformation umfassend ausgebaut:

  • Ein zweiseitiges Informationsblatt wird eingeführt.
  • Anleger werden bei Verschmelzungen besser aufgeklärt.
  • Anleger werden bei Kostenerhöhungen rechtzeitig informiert, so dass intransparente Gebührenerhöhungen erschwert werden.
  • Es werden Schlichtungsstellen für Verbraucher mit Beschwerden eingerichtet.

Alle Fonds-Informationen auf zwei Seiten

Das zweiseitige Informationsblatt mit den "wesentlichen Anlegerinformationen" ("key information document", KID) ist europaweit einheitlich gestaltet. 


Darin werden in übersichtlicher und verständlicher Form Anlageziele, Kosten und Wertentwicklung sowie Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds dargestellt. Damit will die Bundesregierung es Anlegern erleichtern, verschiedene Fonds miteinander zu vergleichen. 


Laut BMF müssen Verkäufer von Finanz-Instrumenten ab Anfang Juli 2011 nach dem Wertpapierhandelsgesetz ihren Kunden "Produktinformationsblätter" und bei Verkauf von Investmentfonds diese "wesentlichen Anlegerinformationen" zur Verfügung zu stellen. 


Viele Banken und Investmentgesellschaften hatten nach dem Abklingen der Finanzkrise bereits aus eigener Initiative Produktinformationsblätter herausgegeben, die Kunden auf wenigen Seiten über Finanzprodukte informieren.

Klarer informiert bei Fondsverschmelzungen

Verhindert werden intransparente Kostenerhöhungen bei Fondsverschmelzungen, bei denen eine Information lediglich im Bundesanzeiger erfolgt. 


Fondsgesellschaften müssen ihre Anleger bei Gebührenanpassungen und wesentlichen Änderungen der Anlagepolitik oder von Anlegerrechten unmittelbar durch eine E-Mail oder ein direktes Anschreiben informieren. 


Neu ist ebenfalls, dass sich Fondsgesellschaften verpflichten, die Transaktionskosten offenzulegen, die bei der Fondsverwaltung entstehen.

Bei einer Beschwerde zur Schlichtungsstelle

Durch das neue Schlichtungswesen können Verbraucher etwaige Ansprüche an Fondsgesellschaften kostengünstig und vergleichsweise schnell geltend machen, ohne Gerichte einzuschalten. 


Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in ihren Befugnissen gestärkt: Änderungen der Kostenstruktur müssen zukünftig von der BaFin im Vorhinein genehmigt werden.

Fondsstandort gestärkt

Laut BMF stärken die Änderungen zum 1. Juli insgesamt den Fondsstandort Deutschland. Außerdem wird einer weiteren Zersplitterung der europäischen Investmentfonds-Landschaft entgegengewirkt, die bislang von kleinen und mittleren Fonds geprägt ist. (uqrl)

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