07.12.2010 - Die gesetzliche Rentenversicherung reicht als Altersvorsorge aufgrund des demographischen Wandels nicht mehr aus. Die wichtigsten Sparmöglichkeiten für das Alter finden Sie hier.
Das Handelsblatt stellt fünf populäre Sparprodukte für das Alter vor:
Jeder abhängig Beschäftigte in Deutschland hat Anspruch auf Entgeltumwandlung: Er darf Teile seines Brutto-Gehaltes in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei.
Auch der Arbeitgeber kann Beiträge einzahlen. Er entscheidet zwischen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Die meisten Firmen sagen ihren Mitarbeitern über die Direktzusage Betriebsrenten zu. Außerdem gibt es versicherungsförmige Angebote: die Direktversicherung, die Pensions- und Unterstützungskassen sowie den Pensionsfonds.
Der Staat fördert abhängig Beschäftigte, Beamte, Hausfrauen und Arbeitslose über Zulagen und Steuervorteile bei der Altersvorsorge.
Bis zu 2.100 Euro können sie jährlich in eine Riester-Versicherung, in einen -Fondssparplan, in einen -Banksparplan oder in einen Riester-Bausparvertrag einzahlen. Sparer können auch einen Wohnungskredit abschließen. Die Auszahlungsphase kann ab einem Alter von 60 Jahren beginnen.
Diese Form der Altersvorsorge wird auch Basisrente genannt. Sie bietet einen hohen Steuervorteil. Man kann bis zu 20.000 Euro jährlich aus dem Brutto-Einkommen einzahlen.
Eine Kündigung des Vertrages ist nicht möglich. Der Inhaber zahlt bis zum Rentenbeginn in den Vertrag ein und erhält dafür frühestens ab 60 Jahren eine Rente ausbezahlt. Rürup-Renten sind außerdem nicht beleihbar, nicht veräußerbar und grundsätzlich nicht vererbbar.
Bei einer Lebensversicherung zahlt der Inhaber einen festen Beitrag in den Vertrag ein. Dafür garantiert die Versicherung einen Mindestzins von derzeit 2,25 Prozent auf den so genannten Sparanteil, der meist 75 Prozent des eingezahlten Beitrags entspricht.
Die Versicherung garantiert außerdem eine feste Rente oder eine Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit. Lang laufende Verträge haben Steuervorteile. Wer den Vertrag kündigt, verliert in der Regel Geld.
Jeder kann Geld frei anlegen, Produkte wechseln und Sparraten verändern. Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Anleger müssen diszipliniert Geld zurücklegen, um auf diese Weise ein Vermögen für das Alter aufzubauen.
(uqrl)