23.09.2011 – Privat- und Firmenkunden von Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken oder Kirchenbanken genießen einen Einlagenschutz in unbegrenzter Höhe.
Darüber informiert der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Demnach sind die Einlagen von Privat- und Firmenkunden bei den Genossenschaftsbanken seit 75 Jahren zu 100 Prozent geschützt.
Dafür sorge der Institutsschutz, das erste und älteste Bankensicherungssystem Deutschlands. Laut BVR hat es nie einen Entschädigungsfall bei den mehr als 1.100 Genossenschaftsbanken gegeben.
Der Schutzumfang beziehe sich auf Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Termineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen auf Girokonten von Privatpersonen und Unternehmen. Auch hauseigene Inhaberschuldverschreibungen der Genossenschaftsbanken fielen in den Schutzumfang der Sicherungseinrichtung.
Damit gehe der Institutsschutz weit über den gesetzlichen Schutzumfang von maximal 100.000 Euro hinaus. (uqrl)