Finanzberater haftet für falsch berechnete Rendite

Urteil

09.03.2011 - Ein Anlageberater muss Schadenersatz leisten, wenn er die Rendite eines Produktes offensichtlich falsch berechnet hat.


Das habe der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden (BGH, Az.: III ZR 144/10), berichtet manager-magazin.de.

Demnach haftet ein Anlagevermittler, wenn er seine Kunden nicht auf erkennbare Fehler in den Berechnungen von Fondsanbietern hinweist.

Der konkrete Fall

Laut manager-magazin.de hatte sich ein Ehepaar 1997 an einem geschlossenen Immobilienfonds mit rund 38.300 Euro (damals 75.000 Mark) beteiligt. 


Zuvor habe der Anlagevermittler ihnen die mögliche Rendite anhand einer Modellberechnung des Fondsanbieters erläutert.


Darin sei dargelegt worden, dass der Wert der Geldanlage ab dem dritten Jahr beständig um drei bis vier Prozent steigen würde.


Dieser Wertentwicklung habe unausgesprochen der Ausgangswert der 38.300 Euro des Ehepaars zugrunde gelegen. Jedoch hätten die Fondsbetreiber nur rund 29.400 Euro angelegt – und den Rest für Provisionen, Gebühren und andere Nebenkosten eingezogen.


Die Folge: Das klagende Ehepaar habe trotz der Wertsteigerung von drei Prozent auch nach zehn Jahren die Ausgangssumme von 38.300 Euro noch nicht erreicht.

Anlageberater müssen Angaben des Fondsanbieters prüfen

Diesen "Berechnungsfehler" der Fondsbetreiber hätte der Anlagevermittler laut BGH bemerken müssen: Nach Ansicht der Richter hätte er die Zahlen überprüfen müssen. Deshalb hafte er für den entstandenen Schaden der Eheleute. (uqrl)

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