Fünf Neuregelungen 2011 bei der Krankenversicherung

Krankenkassen

20.01.2011 - Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist 2011 auf 15,5 Prozent gestiegen. Wichtige Neuregelungen gibt es auch bei der privaten Krankenversicherung.


Das Gründerportal gruendungszuschuss.de hat die wesentlichen Neuerungen 2011 bei der Krankenversicherung zusammengefasst:

1. Schneller in die private Krankenversicherung

Für Angestellte ist der Wechsel in die private Krankenversicherung einfacher geworden: Sie müssen mindestens 49.500 Euro jährlich (oder 4.162,50 brutto monatlich) verdienen, um wechseln zu können – 450 Euro pro Jahr weniger als 2010. Außerdem muss der Versicherte diesen Mindestbetrag nur für ein Jahr anstatt für drei Jahre nachweisen. 


Parallel dürfen gesetzliche Kassen ihre Mitglieder nicht mehr so lange durch Zusatzversicherungen an sich binden – es gilt eine neue Bindungsfrist von einem Jahr für die Wahltarife "Prämienzahlung", "Kostenerstattung" und "Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen".

2. Höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzlichen Kassen erhöhen ihre Beiträge zum 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent eingefroren, Arbeitnehmer tragen 8,2 Prozent. Selbständige zahlen beides zusammen. 


Außerdem darf eine gesetzliche Kasse Zusatzbeiträge verlangen, die auf zwei Prozent des Einkommens des Versicherten begrenzt sind. Übersteigt der Zusatzbeitrag diese Grenze, dann findet der so genannte Sozialausgleich statt – sofern der Zusatzbeitrag nicht weit über dem Durchschnitt liegt. Der Versicherte hat die Möglichkeit zu wechseln.


Die Bundesregierung prognostiziert für 2012 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von vier Euro pro Monat, für 2013 von etwa neun Euro und für 2014 von etwa 15 Euro.

3. Unabhängige Patientenberatung für gesetzlich Versicherte

Von Januar 2011 an können gesetzlich Versicherte eine neue Regelleistung einfordern: die unabhängige Patientenberatung. Bei dieser Anlaufstelle erhalten Versicherte einen neutralen Rat, zum Beispiel zu Behandlungen oder zur Kostenübernahme.

4. Rechnung vom Arzt möglich

Gesetzlich Versicherte können von 2011 an die Kostenerstattung anstelle des üblichen Sachleistungsprinzips wählen. Bei der Kostenerstattung erhält der Patient wie ein Privatversicherter vom Arzt eine Rechnung. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Versicherung anschließend. 


Die Bindungsfrist hierfür ist auf ein Vierteljahr begrenzt. So ist eine kurzfristige Rückkehr zum Sachleistungsprinzip möglich, bei der der Arzt direkt mit der Kasse abrechnet.

5. elektronische Gesundheitskarte

2011 wird die elektronische Gesundheitskarte eingeführt, auf der die wichtigsten Daten des Patienten gespeichert werden. Sie soll die Kommunikation unter den Ärzten verbessern, vor allem bei Notfällen. 


Die Bundesregierung hat die Kassen verpflichtet, bis Ende 2011 mindestens zehn Prozent der Versicherten mit einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten.


(uqrl)

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