Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt auf 1,75 Prozent

Geldanlage

23.02.2011 - Ab dem 1. Januar 2012 dürfen Lebensversicherer ihren Kunden nur noch 1,75 Prozent statt 2,25 Prozent Verzinsung fest zusichern.


Das gelte für künftige Abschlüsse klassischer Kapitallebensversicherungen, berichtet das Unternehmermagazin impulse.de: Das Bundesfinanzministerium habe den so genannten Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2012 auf 1,75 Prozent gesenkt.

Laut impulse.de legt der Höchstrechnungs- oder Garantiezins die Grenze fest, bis zu der Lebensversicherer Kunden die Verzinsung des Sparanteils der Prämie fest versprechen dürfen. Dieser Zinssatz gelte dann für die gesamte Vertragslaufzeit.

Bestehende Versicherungsverträge nicht betroffen

Deshalb seien Kunden mit einer bestehenden Lebensversicherung nicht von der Senkung betroffen. Bei ihnen gelte je nach dem Datum des Vertragsabschlusses eine Garantieverzinsung zwischen 4,0 Prozent und 2,25 Prozent.

 

Daneben erhielten sie jährlich eine Überschussbeteiligung, die von jedem Unternehmen individuell festgelegt werde.


Im Durchschnitt beziehen deutsche Kunden laut impulse.de insgesamt 4,08 Prozent auf den Sparanteil ihrer Prämie. Hinzu kämen die Ausschüttung bei Vertragsende und die Beteiligungen an stillen Reserven.


Damit liege die Gesamtverzinsung nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei 4,8 Prozent.

Reaktion auf Befürchtungen der Bundesregierung

Nach Angaben von impulse.de hat die Bundesregierung den Garantiezins gesenkt, weil sie befürchtet hat, dass die Versicherer ihre hohen Renditeversprechen angesichts der niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt nicht einhalten können. 


Bei der Festlegung des neuen Zinssatzes habe sich das Bundesfinanzministerium an der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus orientiert. (uqrl)

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