07.04.2011 - Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das so genannte Graumarkt-Gesetz beschlossen, das die Verbraucher besser vor unseriösen Finanzvermittlern schützen soll.
Das berichtet die Bundesregierung. Unter dem Grauen Kapitalmarkt wird der Geldanlagemarkt verstanden, der nicht oder zu wenig durch Rechtsvorschriften und Behörden kontrolliert wird.
Geldanlageprodukte aus dem Vertrieb von Banken, zum Beispiel Sparverträge oder Wertpapieranlagen, werden bereits von Behörden beaufsichtigt: Die Anbieter müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Anforderungen erfüllen.
Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf zur "Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" beinhaltet laut Bundesregierung folgende Neuregelungen:
Für Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), ist der Gesetzentwurf unzureichend: "Vom Gesetzesentwurf bin ich enttäuscht. Ich habe erwartet, dass künftig auch die freien Vermittler der BaFin unterstellt werden. Das hat die Bundesregierung nicht erreicht und Verbraucherinteressen aus koalitionstaktischen Erwägungen geopfert."
Die freien Finanzanlagen-Vermittler seien weiterhin den Gewerbebehörden der Länder unterstellt. Damit verfehlt die Bundesregierung Götzl zufolge ihr Ziel, eine einheitliches Anlegerschutzniveau zu schaffen. (uqrl)