Gesetzentwurf für besseren Anlegerschutz beschlossen

Grauer Kapitalmarkt

07.04.2011 - Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das so genannte Graumarkt-Gesetz beschlossen, das die Verbraucher besser vor unseriösen Finanzvermittlern schützen soll.


Das berichtet die Bundesregierung. Unter dem Grauen Kapitalmarkt wird der Geldanlagemarkt verstanden, der nicht oder zu wenig durch Rechtsvorschriften und Behörden kontrolliert wird.

Banken werden bereits kontrolliert

Geldanlageprodukte aus dem Vertrieb von Banken, zum Beispiel Sparverträge oder Wertpapieranlagen, werden bereits von Behörden beaufsichtigt: Die Anbieter müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Anforderungen erfüllen. 


Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf zur "Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" beinhaltet laut Bundesregierung folgende Neuregelungen:

Geldanlagen

  • Die Verkaufsprospekte für geschlossene Fonds und andere Vermögensanlagen müssen künftig über Eigenschaften und Risiken sowie über die Zuverlässigkeit des Emittenten (Anbieter) informieren. 
  • Anleger sollen künftig auch in Kurzinformationsblättern informiert werden. 
  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird den Vertrieb und die Einhaltung der Regeln für das öffentliche Angebot der Produkte beaufsichtigen.
  • Die Emittenten (Anbieter) von Vermögensanlagen werden verpflichtet, einen Jahresabschluss vorzulegen. Dies sorgt für eine höhere Verlässlichkeit der Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Anbieters.

Gewerbliche Vermittler

 

  • Die freien gewerblichen Finanzanlagen-Vermittler sollen künftig deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten erfüllen. Verlangt werden ein Sachkundenachweis nach einer Sachkundeprüfung, eine Berufshaftpflichtversicherung und die öffentliche Registrierung. 
  • Die bisher nur für Banken geltenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes sollen künftig auch für die gewerblichen Anlagenvermittler gelten. Die Bundesregierung wird die Einzelheiten in einer gesonderten Verordnung festlegen. 
  • Die Gewerbeaufsichtsämter sollen die etwa 80.000 freien Vermittler weiterhin kontrollieren. Der Grund: Viele kleinere, aber seriöse Vermittler würden bei einer Aufsicht durch die BaFin durch höhere Erlaubnis- und Aufsichtsgebühren in ihrer Existenz gefährdet. Außerdem ist die Gewerbeaufsicht nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund ihrer dezentralen Struktur besser geeignet als die auf größere Banken zugeschnittene Finanzdienstleistungsaufsicht.

Genossenschaftsverband kritisiert Gesetzentwurf

Für Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), ist der Gesetzentwurf unzureichend: "Vom Gesetzesentwurf bin ich enttäuscht. Ich habe erwartet, dass künftig auch die freien Vermittler der BaFin unterstellt werden. Das hat die Bundesregierung nicht erreicht und Verbraucherinteressen aus koalitionstaktischen Erwägungen geopfert." 


Die freien Finanzanlagen-Vermittler seien weiterhin den Gewerbebehörden der Länder unterstellt. Damit verfehlt die Bundesregierung Götzl zufolge ihr Ziel, eine einheitliches Anlegerschutzniveau zu schaffen. (uqrl)

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