Hartz-IV-Empfänger bleiben auf PKV-Kosten sitzen

Private Krankenversicherung

28.06.2011 - Im Januar 2011 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass der Staat die Beiträge privat versicherter ALG-II-Empfänger vollständig übernehmen muss. Die Kostenerstattung gilt jedoch nicht rückwirkend.

Das habe die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg nochmals bestätigt, meldet das Verbraucherportal 1a-krankenversicherung.de.

Schulden bleiben erhalten

Danach bleiben Hartz-IV-Empfänger auf den Kosten für die private Krankenversicherung (PKV) sitzen, die sich bis Januar 2011 in vielen Fällen bereits als Schulden angehäuft hätten. 


Hoffnung gebe es allenfalls für Versicherte, die vor dem Urteil Einspruch gegen ihre Gebührenbescheide eingelegt haben.

Amt zahlt nur 131 Euro für die Krankenversicherung

Der Hintergrund: Bis Anfang 2011 wurde für ALG-II-Empfänger nur der Höchstbetrag für die Krankenkasse von 131 Euro übernommen – egal, ob gesetzlich oder privat versichert. 


Das Problem: Privatversicherte dürfen seit 2009 bei Bezug von ALG II nicht mehr ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. 


Die PKV-Beiträge waren laut 1a-krankenversicherung.de jedoch teilweise doppelt so hoch wie die vom Amt übernommenen 131 Euro. Hartz-IV-Empfänger hätten diese Differenz weiterhin bezahlen müssen. 


So sei eine empfindliche Deckungslücke von meistens 100 bis 150 Euro im Monat entstanden – viele Versicherte hätten sich allein dafür verschulden müssen.

Hoffnung nur bei Einspruch

Geschäftsführer Frank Geldschläger vom Verbraucherportal 1a-krankenversicherung.de: "Uns wurde von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass auch im Hinblick auf knappe Kassen seitens der Leistungsträger rückwirkend keine Erstattungen von Beiträgen zu erwarten sind. Für die Arbeitsagentur ist allein der Zeitpunkt des Urteils im Januar ausschlaggebend." 


Chancen auf eine Erstattung räumt Geldschläger einzig den Privatversicherten ein, die schon vor dem Urteil vorsorglich Einspruch bei der ARGE oder dem Jobcenter eingelegt haben. Da jeder Widerspruch letztlich eine Einzelfallprüfung ist, werde dieser Prozess wohl aber noch einige Wochen in Anspruch nehmen. (uqrl)

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