Kassen pfänden Gehalt bei nicht gezahlten Zusatzbeiträgen

Krankenversicherungen

23.03.2011 - Viele Versicherte zahlen den Zusatzbeitrag nicht, den einige Krankenkassen verlangen. Die Kassen dürfen die ausstehenden Beträge per Pfändungsbeschluss eintreiben.


Darüber informiert das unabhängige Verbraucherportal 1A Krankenversicherung. Demnach haben die Krankenkassen das Recht, die Daten der Nichtzahler an die zuständigen Hauptzollämter weiterzuleiten. Diese veranlassten dann die Pfändung von Arbeitslöhnen und Pensionen.

Beitragszahlungen vergessen oder gezielt nicht bezahlt

Die harte Gangart habe einen Grund: In der Vergangenheit scheuten viele Krankenkassen ein kostspieliges Mahn- bzw. Inkassoverfahren, da der Erfolg einer Forderung nicht sicher war. 


Die Gründe für das Zahlungsversäumnis seien vielfältig. Viele Mitglieder hätten schlicht vergessen, die Beiträge zu bezahlen und holten dies nach der ersten Zahlungsaufforderung nach.


Laut 1A Krankenversicherung verweigern einige Mitglieder allerdings gezielt die Zahlungen im Wissen um die hohen Mahnkosten.

Hauptzollamt ist zuständig

Die Krankenkassen schöpften nun alle Mittel aus: Sei ein Mitglied seinen Zahlungen über einen längeren Zeitraum nicht nachgekommen, dürfe die Kasse die Beträge über das Hauptzollamt eintreiben.  


In diesem Fall sei das Hauptzollamt zuständig, so Frank Geldschläger, Geschäftsführer von 1A Krankenversicherung: "Vollstreckungsorgan der Krankenkassen für rückständige Beiträge, zu dem auch der Zusatzbeitrag gehört, ist diesmal nicht der Gerichtsvollzieher, sondern das Hauptzollamt am Wohnsitz des Beitragsschuldners. Kommt der Versicherte auch den Vorgaben der Hauptzollämter nicht nach, können sie Gehälter oder Pensionszahlungen pfänden."

Schnell mit der Kasse einigen

1A Krankenversicherung rät daher zur schnellstmöglichen Begleichung der offenen Beiträge, um unangenehmen Kosten und Ärger aus dem Weg zu gehen. 


Geldschläger: "Sollten mehrere Beiträge offen sein und diese nicht auf einmal beglichen werden können, raten wir dem Versicherten, schnellstmöglich Kontakt mit seiner Krankenkasse aufzunehmen. Aus Erfahrung wissen wir, dass sie sich häufig auf Ratenzahlungen einlassen."


Mehr Informationen darüber, was die Krankenkassen dürfen und was nicht, erhalten Verbraucher auf www.1a-krankenversicherung.de. (uqrl)

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