15.11.2011 – Ab Ende 2012 sollen neue Regeln für freie Finanzanlagenvermittler gelten. Sie müssen dann strengere Auflagen erfüllen.
Wie die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) berichtet, hat der Bundestag das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet. Die Neuregelung soll Ende 2012 in Kraft treten.
"Mit diesem Gesetz werden die Anforderungen an freie Finanzanlagenvermittler erhöht", erläutert Dominik Lengeling von IHK Siegen das Gesetz. "Sie müssen sich künftig in ein von der IHK geführtes Register eintragen lassen sowie strengere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einhalten."
Außerdem müssen Finanzanlagenvermittler laut IHK Siegen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und sich einer Sachkundeprüfung unterziehen.
"Entgegen der ursprünglichen Planung wird es allerdings für langjährig tätige Vermittler eine Ausnahme von der Sachkundeprüfungspflicht geben", meint der IHK-Fachmann – die so genannte "Alte-Hasen-Regelung". (uqrl)