13.05.2011 - Bei Unternehmern liegen Berufliches und Privates oft dicht beieinander. Jedoch sollten Mittelständler ihr privates Vermögen schützen, damit betriebliche Risiken nicht auf die familiäre Situation durchschlagen.
Laut der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis schützen mittelständische Unternehmen ihre Finanzen, indem sie beispielsweise ihre Gesellschaftsverträge und Vorsorgemaßnahmen richtig gestalten.
Oberste Priorität sollte Ecovis zufolge die Altersvorsorge, die Zukunftssicherung der Kinder und die Hinterbliebenenvorsorge für den Todesfall haben.
Wichtig sei auch, dass frühzeitig gehandelt werde, so Ecovis-Rechtsanwalt Thomas Schinhärl: "Der Handlungsbedarf besteht jetzt. Denn die notwendigen Verträge müssen weitgehend insolvenzsicher gestaltet sein, wenn sie im Ernstfall greifen sollen."
Eine Möglichkeit: Das Eigentum am Wohnhaus kann auf den nicht haftenden Ehepartner übertragen werden oder Familienmitgliedern werden konkrete Nutzungs- oder Rentenrechte eingeräumt.
Auch Ansprüche aus der Lebensversicherung können aus der Haftung für betriebliche Verbindlichkeiten herausgenommen werden, zum Beispiel, indem Bezugsrechte eingeräumt oder sogar übertragen werden.
Werde dies richtig gestaltet, hätten Gläubiger auf diese Ansprüche keinen Zugriff mehr – außer im Rahmen des Anfechtungsrechts, mit dem diese rechtlichen Gestaltungen angegriffen werden können, wenn sie "kurz vor Torschluss" getroffen wurden.
Wichtig: Unternehmer sollten dabei die steuerlichen und finanziellen Folgen für das Unternehmen berücksichtigen.
Hierbei sollten Mittelständler laut Ecovis die Unterstützung eines Rechts- und Steuerberaters in Anspruch nehmen, die beim Ausarbeiten eines umfassenden Konzeptes helfen.
Ecovis gibt ein Beispiel, wie Unternehmer einen generationsübergreifenden Vermögensschutz erreichen können:
Ein Unternehmer gründet eine vermögenstragende Familiengesellschaft, in die er seine Kapital- und Immobilienanlagen einbringt. Er kann so die Vermögenswerte Schritt für Schritt an Nachfolger übertragen, wenn er die Gesellschafteranteile flexibel festlegt.
Kapital-, Stimmrechts- und Ertragsanteile der Familiengesellschaft sollten idealerweise so strukturiert sein, dass Erträge und Handlungsmacht beim aktiven Unternehmer verbleiben.
Im Fall des Zugriffs von Gläubigern bleibt die Familie als Gesellschafter unter sich. Der in Anspruch genommene Gesellschafter scheidet möglichst mit wenig Abfindung aus der Gesellschaft aus.
Außerdem können die Kinder und deren Freibeträge sowie niedrigere Grenzsteuersätze genutzt werden, um die steuerliche Belastung zu reduzieren. Die Voraussetzung: Die Gewinne werden an die Kinder zugeteilt, die als Gesellschafter fungieren. Auch bei diesem Modell sei eine steuerliche und rechtsberatende Unterstützung vorteilhaft. (uqrl)