Steuervorteile der Rürup-Rente rückwirkend für 2010 nutzen

Fristverlängerung

14.10.2011 – Rürup-Sparer, die ihre Verträge noch nicht auf zertifizierte Vertragsmuster umgestellt haben, können das jetzt noch bis Ende Dezember tun – und sich so die Steuervorteile der Basisrente für 2010 rückwirkend sichern.

Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem Schreiben mitteilte, hat das Bundesfinanzministerium die Umstellungsfrist vom 30. Juni 2011 auf den 31. Dezember 2011 verlängert.

Rürup-Vertrag auf zertifiziertes Muster umstellen

Rürup-Sparer können ihrem Versicherer nun bis zum 31. Dezember die Zustimmung dafür erteilen, ihren Basisrenten-Vertrag auf ein zertifiziertes Muster umzustellen. Mit dieser Zustimmung schaffen sie laut GDV rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen, um die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abziehen zu können.

Die Regelung betrifft Basisrenten-Verträge, die bis zum 31. März 2010 abgeschlossen wurden und die die Zertifizierungskriterien der Zertifizierungsstelle nicht erfüllen. Für Rürup-Sparer mit nicht-zertifizierten Verträgen habe es ursprünglich eine Umstellungsfrist zum 30. Juni gegeben. Darüber hätten die Versicherungsunternehmen ihre Kunden informiert.

Diese bereits abgelaufene Frist hat das Ministerium laut GDV nun auf den 31. Dezember 2011 verlängert. (uqrl)

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