23.06.2011 - Riester-Sparer zahlen weniger Steuern, wenn sie mehr Geld in den Vertrag einzahlen als sie eigentlich müssen, um die Zulagen zu erhalten.
Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Demnach gilt eine besondere steuerliche Regelung, die im Vergleich zum ungeförderten Sparen Vorteile bietet.
Generell gilt beim Riestern: Die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr erhalten alle Sparer, die pro Jahr maximal vier Prozent ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr bzw. 2.100 Euro in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Wer mehr hineinstecken will, erhalte aber keine höhere Zulage. Der Vorteil liege darin, dass die Auszahlung besteuert wird wie eine Kapital-Lebensversicherung.
Sparer müssten also den Gewinn nur mit dem halben Steuersatz versteuern – zahlen also einen Steuersatz, der unter den 25 Prozent Abgeltungsteuer liegt, die ansonsten auf Kapitalerträge anfallen.
Die Bedingung: Das Geld wird nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und erst nach mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit ausgezahlt. Wichtig zu wissen: Auch für das Überzahlen gilt die Riester-Garantie auf Kapitalerhalt.
Mehr Informationen zum Thema Riestern und Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet die Informationskampagne "Investmentfonds. Nur für alle." unter www.nur-fuer-alle.de. Den Link zur Informationsseite finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)