02.03.2011 - Unterschiedliche Versicherungstarife für Männer und Frauen sind ungültig. Deshalb müssen Versicherungen demnächst Unisex-Tarife anbieten.
Das gehe aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor (EuGH, Az.: C-236/09), wie das Manager Magazin berichtet. Demnach haben die Versicherer nun zwei Jahre Zeit, um rechtmäßige Tarife einzuführen.
Nach Ansicht des Gerichts würden Frauen diskriminiert, wenn bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge das Geschlecht als "Risikofaktor" berücksichtigt wird – was in der Branche gang und gäbe gewesen sei.
Bislang wurden Versicherungstarife laut Manager Magazin üblicherweise nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Das Geschlecht habe dabei eine wichtige Rolle gespielt, ebenso wie Lebensgewohnheiten oder ein mögliches Suchtverhalten.
Beispielsweise zahlten Frauen bisher meist höhere Beiträge für eine private Rentenversicherung, weil sie statistisch gesehen älter werden und deshalb mehr Rente beziehen.
Umgekehrt bezahlten Frauen weniger für die Kfz-Versicherung, weil sie statistisch gesehen weniger Unfälle verursachten.
Diese unterschiedlichen Tarife seien nach Ansicht des Gerichts diskriminierend und müssten bis zum 21. Dezember 2012 umgestellt werden.
Offen sei geblieben, ob bestehende Altverträge künftig ungültig sind. Nach dem Stichtag seien aber keine Neuverträge mit der entsprechenden Ausnahmeklausel mehr erlaubt.
Dem Manager Magazin zufolge warnte die Branche, dass die Tarife für alle Versicherten teurer werden könnten.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gehe der Geschlechtermix durch das Urteil als neues Risiko in die Kalkulation ein.
Die Richter hätten das zentrale Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung in Frage gestellt. Die Versicherten hätten von der Klausel durch allgemein niedrigere Prämien profitiert. (uqrl)