04.10.2011 - Zum 1. Januar 2012 kommt es bei der geförderten Altersvorsorge und bei der Lebensversicherung zu vier wichtigen steuerlichen Änderungen.
Darüber informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach hängen die Änderungen mit der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre zusammen.
Folgende Änderungen stehen laut GDV zum Jahreswechsel an:
Staatlich geförderte Riester-Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der Riester-Rente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen.
Nur dann ist sichergestellt, dass der Riester-Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich.
Der geänderte Auszahlungsbeginn bei der Riester-Rente ab dem 62. Lebensjahr gilt auch für die staatlich geförderte Basisrente: Auch hier muss der Versicherte auf den neuen frühestmöglichen Auszahlungsbeginn achten.
Ansonsten ist keine steuerliche Förderung in Form des Sonderausgabenabzugs möglich. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, kann die Basisrente schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden.
Der mögliche Sonderausgabenabzug bei der Basisrente wird im Jahr 2012 wieder erhöht. 2012 beträgt er 74 Prozent der für die Basisrente geleisteten Beiträge.
Damit kann ein alleinstehender Steuerzahler bis maximal 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 Euro in die Basisrente eingezahlt wird.
Verheiratete können maximal den doppelten Betrag von 29.600 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgaben abziehen lassen. Der maximal geförderte Beitrag für Verheiratete bei der Basisrente beträgt unverändert 40.000 Euro.
Berechnungsbeispiel: Ein Selbständiger, der sonst keinerlei staatlich geförderte Altersvorsorge betreibt, zahlt im Jahr 2012 eine Summe von 20.000 Euro in eine Basisrente ein.
20.000 Euro multipliziert mit 74 Prozent sind 14.800 Euro. Sie können als Sonderausgaben (für die Altersvorsorge) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Wenn dieser selbständige Unternehmer verheiratet ist, kann das Ehepaar einen Basisrenten-Beitrag in Höhe von insgesamt bis zu 40.000 Euro staatlich fördern lassen.
Steuervorteile bei der Lebensversicherung, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden: Künftig werden Erträge aus privaten Lebensversicherungen nur zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen. Die Voraussetzung: Die Versicherungsleistung wird nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt.
Erfolgt der Vertragsabschluss dagegen noch im Jahre 2011, ist die Vollendung des 60. Lebensjahres maßgebend. (uqrl)