01.12.2010 - Privatversicherte müssen ab 2011 mit Beitragssteigerungen von rund sieben Prozent rechnen. Hier finden Sie vier Möglichkeiten, die Krankenversicherungskosten zu senken.
Das Magazin Wirtschaftswoche stellt vier Alternativen vor, mit denen Versicherte in einer privaten Krankenkasse (PKV) ihre Prämie drücken können:
Grundsätzlich können Privatversicherte nur dann in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, wenn sie unter 55 Jahre alt sind.
Außerdem muss das Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro pro Jahr liegen. Vor einem Wechsel müssen Freiberufler und Selbständige zudem mindestens zwölf Monate unselbständig beschäftigt gewesen sein.
Automatisch wird Mitglied in der GKV, wer sich arbeitslos meldet – wenn er sich nicht zuvor von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen hat und jünger als 55 Jahre ist.
Beim Wechsel gehen in der Regel die Altersrückstellungen verloren, die der Versicherte in der PKV angespart hat. Um diese Rückstellungen zu retten, haben Versicherte zwei Möglichkeiten: Sie können eine private Zusatzpolice abschließen oder sich gegen einen geringen Betrag eine Anwartschaft auf eine spätere Rückkehr in die PKV sichern.
Der Basistarif der PKV bietet die Leistungen der gesetzlichen Kassen. Er steht jedem PKV-Mitglied offen, das nicht in die GKV wechseln kann. Den Basistarif müssen die privaten Versicherungen sowohl Neukunden als auch Bestandskunden ermöglichen. Die Prämie ist bei 581,25 pro Monat gedeckelt – dem Höchstbetrag der GKV.
Private Kassen wollen ältere Versicherte gern in bestehenden Tarifen halten, um die Prämien für Neukunden gering zu halten. Laut Bundesverwaltungsgericht darf eine private Kasse aber beispielsweise keine Zuschläge bei einem Tarifwechsel kassieren, wenn keine Vorerkrankungen beim Versicherten vorliegen.
Faustregel: Die Versicherung darf keinen Risikozuschlag erheben oder von dem Versicherten eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen, solange der neue Tarif weniger Leistungen bietet als der alte.
Bei einem Wechsel der privaten Versicherung können Versicherte einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen, wenn sie ihre Police von 2009 an abgeschlossen haben. Bei einer älteren Police gehen die Altersrückstellungen bei einem Wechsel komplett verloren.
Jedoch bleiben die Rückstellungen erhalten, wenn beim neuen Versicherer ein abgespeckter Tarif gewählt wird, der durch Zusatzversicherungen beim alten Versicherer ergänzt wird.
(uqrl)