18.05.2011 - In neun Wirtschaftszweigen gibt es derzeit tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Die Hans-Böckler-Stiftung gibt einen Überblick.
Der Stiftung zufolge erfassen die Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz alle Betriebe, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen - auch die Betriebe aus dem Ausland.
Die aktuell gültigen Mindestlöhne, die zum Teil regional und nach Qualifikation gestaffelt sind, betragen laut Hans-Böckler-Stiftung:
Zum Teil seien bereits weitere Anhebungen vereinbart. Für folgende Branchen liegen der Stiftung zufolge Mindestlohntarifverträge vor, die noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurden:
Ein PDF mit mehr Informationen zu Mindestlöhnen finden Sie auf den Seiten der Hans-Böckler-Stiftung. (uqrl)