02.01.2012 – Seit dem 1. Januar 2012 darf in Deutschland kein Zeitarbeitnehmer weniger als 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten verdienen.
Darauf weist der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) hin. iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz begrüßt die Einführung einer verbindlichen Lohnuntergrenze.
Stolz: "Nach jahrelangem Bemühen des iGZ gehört Lohndumping durch deutsche Haustarifverträge endgültig der Vergangenheit an." Auch ausländische Anbieter dürften den festgelegten Mindestlohn nicht unterschreiten.
Laut iGZ garantieren die allgemeinverbindlichen Mindeststandards den Arbeitnehmern ein angemessenes Schutzniveau im Sinne der EU-Richtlinie für Zeitarbeit. (uqrl)