28.02.2011 - Die EU-Kommission will die Unternehmensregister der EU-Staaten verknüpfen. Das soll unter anderem die Gründung von Zweigniederlassungen in anderen EU-Staaten erleichtern.
Das hat die EU-Kommission vorgeschlagen. Die Richtlinie soll dafür sorgen, dass die Unternehmensdaten immer auf dem aktuellem Stand und schneller grenzüberschreitend verfügbar sind.
Die Kommission verspricht sich dadurch, dass es leichter wird, in anderen EU-Ländern Dienstleistungen anzubieten und generell grenzüberschreitend Handel zu treiben.
Derzeit seien die Register auf nationaler oder regionaler Ebene in den einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelt – in Deutschland sogar lokal.
Schätzungen zufolge könnten durch die Verknüpfung auf europäischer Ebene jährlich bis zu 70 Millionen Euro eingespart werden.
Die Richtlinie solle die Rechtssicherheit sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen erhöhen, sagte der Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier.
In Zeiten des elektronischen und grenzüberschreitenden Handels müsse die Rechtmäßigkeit der Geschäfte überprüft werden können, so Barnier: "Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, auf verlässliche und aktuelle Informationen zuzugreifen, was insbesondere für den Online-Markt gilt." (uqrl)