Geringer Zustrom an osteuropäischen Arbeitskräften seit dem 1. Mai

Arbeitnehmerfreizügigkeit

04.08.2011 – Seit dem 1. Mai 2011 können Arbeitnehmer aus acht osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Der befürchtete Ansturm auf den deutschen Arbeitsmarkt ist bisher aber ausgeblieben.

Das meldet die Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach beläuft sich der Anteil der Beschäftigten  aus den acht neuen Mitgliedsstaaten an allen Beschäftigten im Mai 2011 auf 0,8 Prozent.

Geringerer Anstieg als befürchtet

Die Bundesagentur meldet bis zu diesem Zeitpunkt einen Zuwachs von insgesamt 24.000 Beschäftigten in Deutschland, der allein der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit zugerechnet werden kann.

Davon entfielen 15.000 auf sozialversicherungspflichtige und 9.000 auf geringfügige Beschäftigungen. Sie seien vor allem in der Land- und Forstwirtschaft (+8.100) entstanden, außerdem im Baugewerbe (+2.700), im verarbeitenden Gewerbe (+2.200) und in der Arbeitnehmerüberlassung (+2.100).

Die meisten Osteuropäer gehen nach Westdeutschland

Laut BA sind 85 Prozent dieser Beschäftigungen in Westdeutschland entstanden. Den stärksten Anstieg habe es in Bayern gegeben (+4.700), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (+4.500) und Niedersachsen (+3.600).

Insgesamt waren Ende Mai laut BA von den Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedstaaten 186.000 sozialversicherungspflichtig und 73.000 ausschließlich geringfügig beschäftigt.

BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker: "Nach wie vor hält sich der Zustrom osteuropäischer Arbeitskräfte in Grenzen. Die neuesten Daten bestätigen das Interesse, in den traditionellen Branchen wie Land- und Forstwirtschaft, im Baugewerbe oder in der verarbeitenden Industrie eine Beschäftigung zu finden. Sie stellen keine nennenswerte Konkurrenz für heimische Arbeitslose dar."

Hintergrund: Arbeitnehmerfreizügigkeit

Für die acht neuen EU-Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen aus dem Jahr 2004 gilt seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit haben Arbeitnehmer aus diesen Staaten uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.

Dies hatte Befürchtungen von Arbeitsmarktexperten hervorgerufen. Beispielsweise hatten die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft und der Deutsche Gewerkschaftsbund vor einer Niedriglohn-Spirale gewarnt. Die deutsche Bauindustrie und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatten dagegen keine Nachteile für den deutschen Arbeitsmarkt erwartet.

Laut BA sind die aktuellen Zahlen allerdings noch vorläufig – es sei nur eine erste Einschätzung möglich. (uqrl)

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