26.04.2011 - Ab dem 1. Mai 2011 gilt für Deutschland die Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln erwartet bis 2020 maximal 1,2 Millionen Erwerbsfähige aus den mittel- und osteuropäischen Ländern.
Mit der Arbeitnehmer-Freizügigkeit können Esten, Letten, Litauer, Polen, Slowaken, Slowenen, Tschechen und Ungarn hierzulande ohne Beschränkung eine Arbeit aufnehmen.
Das Institut rechnet nicht mit negativen Auswirkungen und bezieht sich dabei auf die Erfahrungen Großbritanniens mit der Regelung. Das Land hatte 2004 seine Grenzen geöffnet und die Arbeitslosenquote dort sei kaum gestiegen.
Das Statistische Bundesamt Destatis weist darauf hin, dass Bürgern aus anderen EU-Ländern schon vor dem 1. Mai 2011 Wege zum deutschen Arbeitsmarkt eröffnet wurden: 2010 wohnten und arbeiteten laut Destatis bereits rund 425.000 Staatsbürger der EU-8-Länder in Deutschland.
Fast drei Viertel davon (315.000) kamen aus Polen. Destatis zufolge stellen die polnischen Nachbarn damit nach den Italienern (rund 365.000) bereits heute die zweitgrößte Gruppe unter den in Deutschland wohnenden Erwerbstätigen mit EU-Staatsbürgerschaft. (uqrl)