Mindestlohn für Leiharbeiter beschlossen

Arbeitnehmer-Freizügigkeit

24.02.2011 - Ab dem 1. Mai 2011 soll für die Zeitarbeitsbranche eine Lohnuntergrenze gelten, die deutsche Leiharbeiter vor ausländischer "Billigkonkurrenz" schützen soll.

Darauf hätten sich Opposition und Regierung im Vermittlungsverfahren zu den neuen Hartz-IV-Sätzen geeinigt, berichtet das Handelsblatt.

Mindestlohn anstelle von gleichen Löhnen

Die Verhandlungspartner hätten ein "Equal-Pay"-Gesetz vorerst ausgeschlossen, das generell gleiche Löhne für Zeitarbeiter und Stammbelegschaften vorschreibt. 


Stattdessen habe man sich auf eine Lohnuntergrenze geeinigt, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankert werden soll, wie der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsfirmen berichtet.

Arbeitsplätze durch Mindestlohn geschützt

Dadurch sollen die Arbeitsplätze von 900.000 deutschen Leiharbeitern geschützt werden, wenn die Arbeitnehmer-Freizügigkeit am 1. Mai 2011 in Kraft tritt. 

 

Mit der Arbeitnehmer-Freizügigkeit entfallen für osteuropäische Arbeitnehmer die Beschränkungen bei Arbeitserlaubnissen und Verwaltungsverfahren, mit denen sie bisher kämpfen mussten: Sie erhalten uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. 

 

Ein deutscher Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche soll deutsche Leiharbeiter schützen, denn er muss auch osteuropäischen Zeitarbeitern gezahlt werden. (uqrl)

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