14.11.2011 – Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat sich klar für einen Mindestlohn ausgesprochen. Auch der CDU-Wirtschaftsrat lenkt beim Streit um Mindestlohn ein.
Wie das Magazin Spiegel Online berichtet, drücke von der Leyen zum Bundesparteitag der CDU beim Thema Mindestlohn aufs Tempo: Sie wolle unmittelbar nach dem Parteitag das Gespräch mit Arbeitgebern, Gewerkschaften sowie mit CDU und FDP suchen. Zuletzt hatte sich die FDP-Spitze gegen eine allgemeine Lohnuntergrenze ausgesprochen.
Von der Leyen sprach sich gegenüber Spiegel Online außerdem gegen regional- und branchenspezifische Lohnuntergrenzen aus, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel sie im Blick habe. Von der Leyen: "Eine Handvoll begründeter Differenzierungen kann ich mir vorstellen, wie etwa niedrigere Einstiegsschwellen für Jugendliche."
Wie das Magazin Wirtschaftswoche berichtet, habe auch der CDU-Wirtschaftsrat beim parteiinternen Streit um Mindestlöhne eingelenkt und wolle dem Parteitagsvorschlag zustimmen – sofern der Bezug auf die Lohnhöhe in der Zeitarbeit wegfällt.
Wirtschaftsrat-Generalsekretär Wolfgang Steiger: "Es darf in unserem Land nicht sein, das der Einzelne für sich nicht von seiner Arbeit leben kann. Das hält unsere Gesellschaft nicht aus. Das muss auch der Wirtschaftsrat akzeptieren."
Auch künftig müssten allerdings die Tarifvertragsparteien die Lohnhöhe festsetzen, nicht der Staat. Das sei keine Abkehr von der Marktwirtschaft. Auf dem CDU-Bundesparteitag soll das Thema Mindestlohn beraten und abgestimmt werden.
Der Bund der Selbständigen (BDS) Bayern begrüßt die Pläne eines geregelten Mindestlohns. In einer verbandsinternen Umfrage sprachen sich laut BDS 83 Prozent der Mitglieder für allgemeine Lohnuntergrenzen aus.
Die größte Zustimmung erhielt ein Mindestlohn, der je nach Branchen unterschiedlich hoch ist – diesen bevorzugten 38 Prozent.
Rund ein Viertel der Mitglieder sprachen sich dafür aus, dass wie in Großbritannien eine Kommission aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern eine einheitliche Lohnuntergrenze festlegt. Selbst ein staatlicher Mindestlohn wie in Frankreich komme auf 21 Prozent Zustimmung bei Unternehmern und Selbständigen.
"Bund, Länder und Kommunen haben bei der Vergabe von Aufträgen auch die Pflicht dafür zu sorgen, dass nicht immer der billigste Anbieter gewinnt. Wer keine Mindestlöhne zahlt, sollte auch keine staatlichen Aufträge bekommen", so Ingolf F. Brauner, der Präsident des Bundes der Selbständigen (BDS) - Gewerbeverband Bayern.
Dagegen warnte der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vor den negativen Auswirkungen eines allgemeinen Mindestlohnes auf den Arbeitsmarkt.
BDWi-Präsident Werner Küsters: "Ein allgemeiner Mindestlohn wirkt wie ein Fallbeil für manche Arbeitssuchende. Sie haben keine Chance mehr, auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. Die Betroffenen würden auf dem zweiten oder dritten Arbeitsmarkt landen und müssten vollständig öffentlich alimentiert werden." (uqrl)