30.11.2010 - Die Regierung hat im Haushaltsbegleitgesetz zahlreiche Sparmaßnahmen beschlossen. Vier Neuregelungen ab 2011 finden Sie hier.
Laut dem Portal deutsche-handwerks-zeitung.de hat der Bundesrat große Teile des Sparpakets der Regierung ohne Einspruch passieren lassen. Demnach muss sich der deutsche Mittelstand auf folgende Zusatzlasten einstellen:
Aufgrund der neuen Steuer werden Flugtickets mit einem Extra-Aufschlag belastet, der je nach Entfernung des Flugziels 8,00, 25,00 oder 45,00 Euro beträgt. Die Steuer wird erhoben für Ticketkäufe oder Buchungen von Pauschalreisen mit Abflugdatum ab dem 1. Januar 2011.
Steuerpflichtig sind eigentlich die Airlines. Sie wälzen diese Kosten aber auf die Kunden ab. Der Fiskus erwartet dadurch jährlich rund eine Milliarde Euro Mehreinnahmen.
Für Hartz-IV-Empfänger soll kein Rentenbeitrag mehr gezahlt werden. Auch der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in "Hartz" IV fällt weg, ebenso das Elterngeld.
Außerdem bekommt die Bundesagentur für Arbeit mehr Ermessensspielraum und kann künftig selbst über Sinn und Zweck von Förderprogrammen oder Eingliederungshilfen entscheiden.
Ausnahmen bei der Ökosteuer werden weniger stark reduziert als ursprünglich von der Regierung geplant. Die aufgerissene Lücke im Etatplan werde auf rund 550 Millionen Euro geschätzt. Davon sollen 200 Millionen durch die geplante Erhöhung der Tabaksteuer wieder hereingeholt werden.
Steuerpflichtige bekommen ab Januar kein Elterngeld mehr, wenn sie als Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro oder als Verheiratete 500.000 Euro im Jahr versteuern. So will die Regierung jährlich rund 3,8 Millionen Euro einsparen. (uqrl)