Demnach erhalten Träger, die Ein-Euro-Jobber beschäftigen, derzeit für die sozialpädagogische Betreuung eine Pauschale von maximal 500 Euro pro Monat und Arbeitslosem. Diese Pauschale will Ministerin von der Leyen laut FTD auf 150 Euro kürzen.
Damit würde diese Form der Beschäftigung uninteressanter für Arbeitgeber, für Kommunen und für Wohlfahrtsverbände, so die FTD.
Von der Leyen plant demnach außerdem, dass die Jobs "wettbewerbsneutral" ausgestaltet sein müssen: Kein Privatunternehmen dürfe durch die staatlich bezuschusste Beschäftigung Nachteile erleiden.
Hierbei bemängelten Kritiker, dass sich nach diesem schwammig formulierten Kriterium kaum noch eine Tätigkeit für die Förderung qualifiziert.
Beim Ein-Euro-Job erhalten Langzeitarbeitslose einen Stundenlohn zwischen 1,00 und 1,50 Euro, den sie zusätzlich zu ihren Hartz-IV-Bezügen behalten können.
Ein-Euro-Jobs wie Parkpflege, Hausmeisterhilfe in Schulen oder Hilfe in Altenheimen waren lange das beliebteste Einsatzgebiet für Langzeitarbeitslose.
Der Bundesrechnungshof und Handwerksverbände hatten laut FTD jedoch immer wieder kritisiert, dass die Ein-Euro-Jobber reguläre Jobs verdrängen. Mit den neuen Regeln wolle von der Leyen dies nun offensichtlich verhindern. (uqrl)