Ab 2012 bietet nur das P-Konto noch Pfändungsschutz

Kontoführung

23.12.2011 – Ab dem 1. Januar 2012 gilt das neue Pfändungsrecht: Dann bietet das normale Girokonto keinen Schutz vor Kontopfändung mehr, sondern nur noch das so genannte Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto.

Darauf weist der Fachbereich Soziales der Region Hannover hin. Demnach können Bankkunden mit finanziellen Verpflichtungen bei ihrem Kreditinstitut beantragen, dass ein bestehendes Giro- in ein P-Konto umgewandelt wird.

Pfändungsschutz derzeit mehr als 1.000 Euro

Sie erhalten damit einen automatischen Pfändungsschutz über den Grundfreibetrag von 1.029,89 Euro pro Monat, wenn ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld sei so gewährleistet.

Mit der Änderung des Rechts für Kontopfändungen will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten Ausgaben etwa für Miete oder Strom weiter bestreiten können.

Schutzbetrag gilt jeden Monat neu

Der Schutzbetrag gilt laut dem Fachbereich Soziales der Region Hannover für jeden Monat neu. Er erhöhe sich außerdem um den Betrag, den der P-Kontoinhaber nicht angetastet hat.

Zwar könne ein Schuldner auch nach dem alten Vollstreckungsrecht Teile des Einkommens vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Allerdings sei dafür bislang noch ein Antrag bei Gericht notwendig. (uqrl)

VR-Mittelstand direkt
BLZ: