16.06.2011 - Bislang haben die Finanzämter E-Mail-Rechnungen ohne Signatur nicht zum Vorsteuerabzug akzeptiert. Ab dem 1. Juli 2011 ändert sich das.
Darüber informiert der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT).
Demnach hat der Deutsche Bundestag im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 die elektronische Übermittlung von Rechnungen in eine umsatzsteuerliche Gleichstellung verabschiedet, auch wenn die Rechnung keine elektronische Signatur hat.
Die verabschiedeten Änderungen des Umsatzsteuergesetzes gelten laut DVPT vom 1. Juli 2011 an in Deutschland.
Sie entsprächen den Richtlinien des EU-Rates zu Rechnungsstellungsvorschriften vom 13. Juli 2010.
Danach seien zwingend ab dem 1. Januar 2013 Papier- und elektronische Rechnungen zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, ohne dass es einer Signatur bedürfe. Das betrifft etwa Rechnungen, die per E-Mail, als PDF- oder Textdatei (als E-Mail-Anhang oder Web-Download) übermittelt werden.
Mit der Neuregelung müsse der Unternehmer die Identität des Absenders jedoch selbst prüfen. Die Rechnung müsse daraufhin geprüft werden, ob sie echt, unversehrt und inhaltlich korrekt ist. Wie er das prüfe, bleibe ihm selbst überlassen.
Der Vorteil bei der Anwendung der jetzigen Neuregelung liegt laut DVPT also vor allem beim Absender: Dieser könne sicher sein, dass seine Rechnung unter erheblicher Kostenersparnis und schnell verschickt wurde.
Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. (DVPT) ist Deutschlands größte Interessenvertretung für Anwender auf ihrem Gebiet.
Der Verein setzt sich für die Liberalisierung von Märkten, Vielfalt der Angebote und Chancengleichheit aller Geschäftsmodelle ein. Er wurde 1968 als Verband der Postbenutzer e.V. gegründet, ist politisch und wirtschaftlich unabhängig. (uqrl)