Ausgedruckte PDF-Kontoauszüge reichen dem Finanzamt nicht aus

Finanzbuchhaltung

16.03.2011 - Beim Onlinebanking verletzen viele Unternehmen die steuerlichen Aufbewahrungsfristen. Das Finanzamt wertet ausgedruckte Kontoauszüge nicht als Steuerbeleg.

Darüber informiert der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Marco Schmedt auf dem Portal handwerksblatt.de.

PDF-Dokumente manipulierbar

Demnach reicht es nicht aus, elektronische Kontoauszüge im PDF-Format auszudrucken und als Papierbeleg in die Buchführung zu übernehmen. Digitale Belege gelten laut Schmedt nur in elektronischer Form als Original. 

Der Grund: Abgespeicherte PDF-Kontoauszüge könnten leicht und nicht nachvollziehbar verändert werden. 

Herkömmliche Kontoauszüge in Papierform sind sicher

Dieses Problem lasse sich durch eine spezielle Software lösen, mit der elektronische Kontoauszüge mit einer digitalen Signatur übermittelt und vom Kontoinhaber abgespeichert werden könnten. Dazu seien viele mittelständische Firmen aber technisch nicht in der Lage. 

Unternehmen sollten deshalb nicht auf den herkömmlichen Kontoauszug in Papierform verzichten. So lasse sich Ärger mit dem Finanzamt vermeiden. 

Unternehmen könnten auch bei ihrer Bank monatliche Sammelkontoauszüge in Papierform bestellen und archivieren. (uqrl)

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