Das ändert sich 2012 für Kunden der Volksbanken Raiffeisenbanken

Jahreswechsel

28.12.2011 – Auf die Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken kommen im neuen Jahr Änderungen zu, zum Beispiel das Angebot der frei wählbaren PIN. Einen Überblick finden Sie hier.

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) nennt die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. PIN künftig frei wählbar

Ab Februar 2012 können die Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken ihre persönliche Geheimzahl (PIN) zu ihrer Bankkarte frei wählen und jederzeit am Geldautomaten ihrer Bank ändern.

Dies gilt für die genossenschaftliche girocard (ec-Karte) und für genossenschaftliche Kreditkarten. Kunden, deren girocard mindestens bis 2013 gültig ist, können ab Februar 2012 sofort das neue Verfahren nutzen. Ab Jahresende 2012 gilt das dann für alle girocard-Inhaber. Die genossenschaftlichen Kreditkarten werden schrittweise für die neue Funktion vorbereitet und gestatten dann ebenfalls, die PIN selbst zu wählen.

2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Alle Girokontoinhaber der Volksbanken und Raiffeisenbanken erhalten bis Anfang Mai 2012 neue AGB. Die Institute müssen diese ändern, damit die bestehenden Lastschriftmandate der Kontoinhaber auch im einheitlichen EURO-Zahlungsraum SEPA mit IBAN und BIC weiter Bestand haben.

3. Pfändungsschutz

Ab dem 1. Januar 2012 wird der Pfändungsschutz für Kontoguthaben nur noch auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gewährt. Damit läuft zum Ende 2011 die gesetzliche Übergangsregelung aus, gemäß der alternativ auch ein Pfändungsschutz ohne ein Pfändungsschutzkonto in Anspruch genommen werden kann.

Von dieser Regelung betroffen sind unter anderem auch Rente, Arbeitslosengeld II und Kindergeld. Bisherige gerichtliche Freigabebeschlüsse für Girokonten, die nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden, verlieren zum 1. Januar 2012 ihre Wirkung.

Der automatische Pfändungsschutz auf dem P-Konto beträgt pro Monat 1.028,89 Euro. Eine Erhöhung des Freibetrags ist je nach Lebenssituation möglich, zum Beispiel bei einer Unterhaltspflicht für Ehegatten oder Kinder. Hierzu muss bei der Bank eine Bescheinigung vorgelegt werden.

4. Riester- und Rürup-Rente

Aufgrund der schrittweisen Anhebung des Rentenalters ändert sich auch der Auszahlungsbeginn für neu abgeschlossene staatlich geförderte Rentenverträge. Ab 2012 werden Riester- und Rürup-Renten erst zwei Jahre später, ab dem 62. Lebensjahr, ausgezahlt.

5. Garantiezins bei Lebensversicherungen

Der so genannte Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt bei Neuverträgen am 1. Januar 2012 von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Damit setzt der staatlich garantierte Zins auf Lebensversicherungen seinen Rückgang weiter fort: Insgesamt wurde der Garantiezins seit dem Jahr 2000 von 4,0 Prozent auf 1,75 Prozent gesenkt.

(uqrl)

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