08.02.2011 - Ende Juni 2011 soll nach dem Willen der Bundesregierung der Zwang wegfallen, elektronische Rechnungen entweder mit einer Signatur zu versehen oder per EDI zu versenden.
Das gehe aus einem Gesetzentwurf zum Umsatzsteuergesetz hervor, berichtet heise.de. Der Bundestag müsse dem Gesetzentwurf noch zustimmen, mit dem laut heise.de eine EU-Vorgabe aus dem Jahr 2010 umgesetzt wird.
Demnach soll der Zwang zu einer qualifizierten Signatur oder dem Versand per EDI (Electronic Data Interchange) bei elektronischen Rechnungen für alle Umsätze wegfallen, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen.
Die bisherigen Verfahren blieben weiterhin zulässig. Wer darauf verzichtet, müsse aber selbst dafür sorgen, dass die Herkunft einer elektronischen Rechnung geprüft werden kann und der Inhalt unverändert ist.
Nach Ansicht vieler Anbieter von Signaturhardware und -software böten nur die bisherigen verpflichtenden Verfahren hinreichend Rechtssicherheit.
Auch der Verband elektronische Rechnung habe schon bei der Verabschiedung der EU-Vorgabe bemerkt: "Es fehlen konkrete Aussagen darüber, welche Verfahren rechtssicher sind – dies kann Unternehmen leicht verunsichern." (uqrl)