Erleichterungen bei elektronischen Rechnungen beschlossen

Steuervereinfachungsgesetz

04.10.2011 - Die Bundesländer haben den Erleichterungen bei der elektronischen Rechnung zugestimmt: Rückwirkend seit dem 1. Juli 2011 können digitale Rechnungen einfacher verschickt werden.

Das berichtet das Gründerportal impulse-gruenderzeit.de. Demnach macht die neue Gesetzeslage die elektronische Signatur bei digitalen Rechnungen überflüssig.

Gesetzliche Vorgaben in Eigenregie umsetzen

Mit dem Verabschieden des Steuervereinfachungsgesetzes müssten Unternehmer nun in Eigenregie darauf achten, dass eine eindeutige Verbindung zwischen erbrachter Leistung und erstellter Rechnung hergestellt werden kann. Dazu benötigen sie impulse-gruenderzeit.de zufolge ein zuverlässiges internes Kontrollsystem.

Dagegen falle unter anderem der Nachweis der Echtheit der Herkunft der Rechnung weg. Mehr Informationen zu den Änderungen und gesetzlichen Vorgaben bei der elektronischen Rechnung lesen Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) – den Link finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)

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