EU-Parlament schafft nationale Zahlungsverfahren ab

SEPA

16.02.2012 – Ab Februar 2014 ersetzt die 22-stellige IBAN die herkömmliche Kontonummer und die Bankleitzahl: Das EU-Parlament hat der entsprechenden EU-Verordnung zugestimmt.

Laut der EU-Kommission ändert sich kaum etwas für deutsche Bankkunden: IBAN besteht aus der alten Bankleitzahl und Kontonummer. Sie wird ergänzt durch die Kennung "DE" für Deutschland und durch eine zweistellige Prüfziffer. Diese Prüfziffer sorge dafür, dass ein Zahlendreher in der Kontonummer schnell entdeckt wird.

SEPA umgesetzt

Damit stellen sich die EU-Staaten endgültig auf den Einheitlichen Zahlungsraum SEPA um. Alte Lastschrift-Aufträge bleiben laut EU-Kommission jedoch gültig. Eine Übergangsfrist für Inlandtransfers gelte bis zum 1. Februar 2016 – bis dahin dürften Kunden alte Kontonummern im Inland nutzen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßte die Harmonisierung von Zahlungsdiensten im EU-Binnenmarkt: Zehn Jahre nach der Euro-Bargeldeinführung im Jahr 2002 werde damit ein weiterer Meilenstein für den einheitlichen Binnenmarkt erreicht, so der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Unternehmen müssen Prozesse und Systeme umstellen

Die Management-Beratung Steria Mummert Consulting weist darauf hin, dass sich Wirtschaft und Verwaltung jetzt zügig auf fachliche und technische Anpassungen in den Prozessen und Softwaresystemen einzustellen müssen.

Jens Lüneberg, SEPA-Experte bei Steria Mummert Consulting: "Dabei müssen gegebenenfalls auch Prozesse und Systeme betrachtet werden, die vordergründig nichts mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben. Außerdem sind sämtliche Formulare, Dokumente und Briefe auf Anpassungsbedarf zu prüfen." (uqrl)

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