Fehler von Insolvenzverwaltern schädigen Gläubiger

Insolvenz

08.06.2011 - Viele deutsche Insolvenzverwalter dokumentieren den Umgang mit der Insolvenzmasse fehlerhaft oder verbuchen Geschäftsvorfälle verspätet und in unsicheren Buchungssystemen.

Diese Unzulänglichkeiten deutscher Insolvenzverwalter haben die Gläubigerschutzvereinigung (GSV) und das "Rheinland-Pfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis" (ZEFIS) aufgedeckt. Gerichte, Insolvenzverwalter und Schlussrechnungsprüfer haben die Forschungsergebnisse laut GSV bestätigt.

Massive Fehler von Insolvenzverwaltern aufgedeckt

Zu den inakzeptablen Praktiken komme hinzu, dass viele Insolvenzverwalter ihre Beteiligungen an Unternehmen, die sie selbst beauftragen, vor der Beauftragung nicht offen legen und anzeigen. Dies sei aber nach der Rechtsprechung zwingend erforderlich. 


Hans Haarmeyer, Leiter der ZEFIS-Forschungsgruppe Schlussrechnungsprüfung: "Eine unzureichende Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Pflichten, die Nutzung von leicht zu fälschender Buchhaltungssoftware oder die fehlende und unzureichende Darlegung der Unabhängigkeit der durch den Insolvenzverwalter beauftragten Dienstleister sind nur einige von vielen Punkten. Und leider repräsentieren unsere Ergebnisse nicht nur Einzel- und Ausnahmefälle."

Gläubiger geschädigt und Standort Deutschland gefährdet

Als Konsequenz sollte laut dem GSV-Vorstandsvorsitzenden Haarmeyer das Insolvenzrecht verbessert werden: Das deutsche Recht habe zu viele Schwächen, was die Stellung des Insolvenzverwalters angehe. 


Durch ihr Fehlverhalten gefährdeten die Insolvenzverwalter den Standort Deutschland und schädigten die Gläubiger massiv. 


Ausländische Investoren sehen der Vereinigung zufolge die Rechtsordnung in Deutschland beispielsweise als ungeeignet an, ein Unternehmen zu sanieren. Der Grund: Sie könnten kaum Einfluss nehmen auf die Person des Insolvenzverwalters. 


Haarmeyer: "Wenn sich jetzt noch herausstellt, dass nicht wenige Verwalter schlechte und fehlerhafte Arbeit machen, unterhöhlt das das Vertrauen der Wirtschaft und der Investoren zusätzlich."

GSV fordert Mindeststandards für Insolvenzverwalter

Deshalb veröffentlicht die GSV einen "Forderungskatalog zur Beachtung unverzichtbarer Mindeststandards durch Insolvenzverwalter". Bereits im April hatte die Vereinigung ein Gütesiegel für Insolvenzverwalter eingeführt, das Akkreditierungsrichtlinien für Verwalter verankert. (uqrl)

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