Firmen sollen sich einfacher und schneller sanieren können

Insolvenzrecht

01.03.2011 - Ein neuer Entwurf der Bundesregierung zum Insolvenzrecht sieht vor, dass Firmensanierungen einfacher, schneller und effektiver erfolgen sollen.

Das habe Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Entwurf des neuen Insolvenzgesetzes bekräftigt, berichtet deutsche-handwerks-zeitung.de.

Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" solle einen Mentalitätswechsel einleiten: Eine Insolvenz soll demnach künftig als Chance für das Unternehmen verstanden werden und nicht um das persönliche Versagen des Inhabers kreisen. 

Zahlreiche Änderungen geplant

Laut deutsche-handwerks-zeitung.de sieht der Entwurf folgende Maßnahmen vor: 

  • Gläubiger sollen mehr Rechte bekommen, zum Beispiel mehr Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters haben.
  • Ein Schuldner soll schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung schneller agieren können: Er soll innerhalb von drei Monaten in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan ausarbeiten dürfen, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Dies ist frei von Vollstreckungsmaßnahmen in einer Art "Schutzschirmverfahren" und unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters vorgesehen.
  • Das Insolvenzplanverfahren soll straffer werden.
  • Maximal ein Insolvenzgericht pro Landgerichtsbezirk soll künftig sowohl für Unternehmens- als auch für Verbraucherinsolvenzen zuständig sein.
  • Verjährungsfristen für verspätete Forderungen sollen verkürzt werden: Ansprüche, die nicht bis zum Abstimmungstermin angemeldet worden sind und mit denen deshalb nicht zu rechnen war, verjähren künftig in einem Jahr.
  • Im Rahmen des Planverfahrens können künftig als Sanierungsinstrument auch Forderungen von Gläubigern in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden (dept-equity-swap). Das soll Sanierungschancen verbessern, da so Widerstände von Altgesellschaftern überwunden werden können.
  • Finanztransaktionen sollen auch bei Insolvenz eines Teilnehmers geordnet zu Ende gebracht werden können. Dazu sollen so genannte Clearinghäuser eine größere Rolle spielen.

(uqrl)

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