18.10.2011 - Tausende Unternehmen ausgewählter Branchen müssen künftig Geldwäschebeauftragte benennen, darunter Autohändler, Juweliere und Tankstellen.
Wie die Wirtschaftswoche berichtet, zählen dazu insbesondere Geschäfte mit hochwertigen Gütern wie Autos, Kunst, Edelmetalle, Edelsteine, Arbeitsmaschinen oder Boote. Das Bundesfinanzministerium bereite eine entsprechende Änderung des Geldwäschegesetzes vor.
Im Gegenzug wolle die Regierung von ihrem ursprünglichen Plan ablassen, alle Unternehmen mit mehr als neun Beschäftigten zu einem Geldwäschebeauftragen zu verpflichten.
Nicht nachgeben will das Finanzministerium laut Wirtschaftswoche beim so genannten E-Geld. Darin sehe das Bundeskriminalamt ein bedrohliches Einfallstor für Geldwäscher. Deshalb sollen auch Tankstellen und Kioske wie Banken verpflichtet werden, Namen und Adressen der Käufer der Chip-Karten zu notieren, mit denen sich an Automaten oder im Internet bargeldlos bezahlen lässt.
Ein Experte des Bundesfinanzministeriums gegenüber der Wirtschaftswoche: "Wir können keine anonymen Geldströme jenseits der regulierten Bankenmärkte akzeptieren. Deshalb müssen wir auf einer lückenlosen Kontrolle auch beim E-Geld bestehen."
Ausnahmeregelungen soll es nicht geben, weil der Anstieg der Geldwäschekriminalität auch auf E-Delikte zurückgeführt werde. Derzeit liege das E-Geldvolumen in Deutschland bei schätzungsweise einer Milliarde Euro jährlich, weltweit bei 100 Milliarden. Bis 2015 könnte der globale Markt auf 500 Milliarden Euro klettern.
Bis Mittwoch kommender Woche will das Bundesfinanzministerium den Gesetzentwurf laut Wirtschaftwoche ändern, um die Geldwäscheprävention zu optimieren.
Dann gebe es im Finanzausschuss des Bundestages eine Anhörung. Bis zum 9. November will der Finanzausschuss abschließend darüber beraten, bevor der Bundestag darüber abstimmt und das Gesetz beim Bundesrat landet. (uqrl)