Kampf gegen Geldwäsche in zwei Bundesländern zu nachlässig

EU-Verfahren

27.01.2011 - Aus Sicht der EU-Kommission werden die europäischen Geldwäsche-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt kaum überwacht. Jetzt macht die Kommission Druck.

Nach eigenen Angaben setzt die EU-Kommission Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren eine Frist von zwei Monaten, um eine Stellungnahme zu den vernachlässigten Geldwäsche-Richtlinien in zwei Bundesländern abzugeben.

Wenn Deutschland nicht befriedigend dazu Stellung nehme, dann könne die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die EU-Staaten hätten die Geldwäsche-Richtlinie laut der Kommission schon zum 15. Dezember 2007 national umsetzen müssen. 

Kasinos müssen Kunden identifizieren

Die Richtlinie beinhalte Verpflichtungen für bestimmte Berufsgruppen, darunter für Rechtsanwälte, für Immobilienmakler und für Kasinos. Beispielsweise müssten sie ihre Kunden identifizieren und verdächtige Finanzoperationen melden. 

Die EU-Mitgliedstaaten müssten zuständige Behörden benennen, die das Erfüllen dieser Aufgaben überwachen. 

Zwei Bundesländer überwachen schlecht

Das Problem: Nach dem deutschen Gesetz sind die Bundesländer dafür zuständig, Aufsichtsbehörden zu benennen – und dieser Pflicht seien Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt nicht nachgekommen. 

Aus Sicht der EU bestehen hier Mängel für Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und Anbieter von Waren, wenn diese Zahlungen von mehr als 15.000 Euro in bar abwickeln. (uqrl)

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